Mitarbeitende, aber auch Dritte, können eventuelle Compliance Verstöße jederzeit melden.
Gemeldet werden können insbesondere:
- die Nichteinhaltung oder drohende Nichteinhaltung von unternehmensinternen Compliance-Vorgaben (LAUDA Code of Conduct)
- die Nichteinhaltung oder drohende Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorgaben
- Beschwerden oder Hinweise zu allen menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Risiken bzw. allen menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Pflichtverletzungen nach dem LkSG
- Hinweise laut jeweils geltender nationaler Gesetzesfassung in Umsetzung der Richtlinie 2019/1937 der Europäischen Union zum Schutz von Hinweisgebern
Die eingehenden Hinweise gehen direkt an den vom Unternehmen bestellten Hinweisgeber-Beauftragten und werden mit höchster Priorität sowie streng vertraulich behandelt.
Hinweise zu Compliance-Verstößen können per E-Mail oder auf dem Postweg abgegeben werden.
E-Mail: whistleblower@lauda.de und hinweisgeber@lauda.de
Postadresse:
LAUDA DR. R. WOBSER GMBH & CO. KG
Jürgen Kraus - Hinweisgeberbeauftragter
Laudaplatz 1
97922 Lauda-Königshofen